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Auszug aus der Schulordnung

Schuljahr Art. 4
Das Schuljahr der Musikschule richtet sich nach demjenigen der Stadt Rorschach und der Schulgemeinde Rorschacherberg und ist eingeteilt in zwei Semester.

Parkplätze Art. 5
Die Parkplätze beim Schulhaus sind für die Mitarbeiter der Musikschule reserviert.

Einteilung Art. 8
Musikstunden können auch auf unterrichtsfreie Nachmittage angesetzt werden.

Absenzen Art. 9 und 14
Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. Absenzen sind der Musiklehrperson frühzeitig zu melden. Bei längerer Absenz eines Schülers ist auch der Schulleiter durch die Eltern zu benachrichtigen. Die Semesterbeiträge basieren auf 32 Lektionen pro Schuljahr bei Volksschülern und Jugendlichen bzw. 36 Lektionen bei Erwachsenen. Wird die besuchte Anzahl Lektionen unterschritten, wird ein Teil des Schulgeldes rückerstattet. Rückerstattungsberechtigte Lektionen sind: Ausfälle der Lehrkraft, Krankheit des Schülers und Ausfälle durch offizielle Schulanlässe (für Volksschüler). Bei längerer Absenz wird nach Möglichkeit eine Stellvertretung gestellt.

Austritte Art. 11
Austritte sind nur auf Semesterende möglich und müssen der Schulleitung bis spätestens Ende April bzw. Ende Oktober schriftlich mitgeteilt werden. Nicht abgemeldete Schüler gelten für das nächste Semester als angemeldet und das Schulgeld ist für ein weiteres Semester zu entrichten.

Noten Art. 13
Die Kosten für Notenmaterial gehen zulasten der Schüler.