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Begabungsförderung

Die Begabungsförderung ist auf Kinder der Primarschulstufe mit besonderen Begabungen ausgerichtet. Allerdings wird ausdrücklich festgehalten, dass die Klasse auch für diese Schülerinnen und Schüler grundsätzlich der zentrale Lernort sein soll.

Die Auswahl der Kinder mit besonderen Begabungen erfolgt durch die Klassenlehrkraft oder die Eltern. Die positive, unterstützende Haltung der Lehrkraft und der Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für eine objektive Identifikation einer besonderen Begabung.
Mit speziellen Fragebogen für das Kind, die Eltern und die Klassenlehrkraft werden Informationen und Hinweise zum Lern- und Sozialverhalten des Kindes gesammelt. Allfällige Entscheidungen über das weitere Verfahren und Massnahmen werden erst nach dem Zusammentragen des Portfolios getroffen.
Mit diesem Portfolio wird das Kind beim SPD zur Potential-Abklärung angemeldet. Gegebenenfalls stellt dann der SPD einen Antrag an den Schulrat für die Aufnahme in die Begabungsförderung oder schlägt andere Fördermassnahmen vor.

Über die Aufnahme in die Begabungsförderung entscheidet der Schulrat. Die Aufnahme erfolgt für jeweils ein Semester, die Teilnahme kann aber auch verlängert oder unterbrochen werden.